Taufgedächtnis feiern
Das Sakrament der Taufe ist grundlegend für alle anderen
Sakramente und ist einmalig, d. h: Wer getauft ist, kann nicht noch einmal
getauft werden. Von daher gibt es auch keine Erneuerung der Taufe, aber ein
Sich-erinnern an die Taufe und eine Erneuerung des Taufversprechens. Der
Getaufte kann und soll sich wiederholt an das erinnern, was bei der Taufe durch
Gott an ihm geschehen ist, und soll so auch sein Taufversprechen erneuern.
Die Tradition der Kirche kennt verschiedene Gelegenheiten, an
denen die Getauften sich der Taufe "erinnern" und zur Erneuerung ihres
Tauversprechens eingeladen werden können.
 | Bekreuzigung mit Weihwassers: |
Eine der einfachsten Formen des
Taufgedächtnisses ist, wenn sich die Getauften - z. B. beim Betreten der
Kirche - mit dem Weihwasser bekreuzigen. Die Benützung des Weihwassers
erinnert daran, dass bei der Taufe Schuld und Sünde "abgewaschen"
wurden.
 | In der Feier der Osternacht: |
Die Feier der Osternacht, der
eigentliche Tauftermin in der Urkirche, ist auch der erste und ursprüngliche
Ort des feierlichen Taufgedächtnisses für die gesamte Gemeinde. Die Feier
des Taufgedächtnisses ist ein Teil der Feier der Osternacht und zu ihr
gehören: (1) Allerheiligenlitanei, (2) "Taufwasserweihe" (Lobpreis
und Anrufung Gottes über dem Wasser); (3) Erneuerung des Taufversprechens;
(4) Besprengung der Gemeinde mit dem gesegnetem Wasser.
 | Am Sonntag |
Jeder Sonntag ist
ein kleines Osterfest. An jedem Sonntag, dem ersten Tag der Woche, feiert die
Kirche die Auferstehung des Herrn. Die Ordnung für die sonntägliche
Messfeier sieht die Feier des Taufgedächtnisses als eine der
Auswahlmöglichkeiten für den Bußakt in der Eröffnung vor. (vgl. Messbuch
für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Anhang I)
Die Feier des sonntäglichen
Taufgedächtnisses hätte eine alte Tradition im kirchlichen Leben und wäre
theologisch überaus bedeutsam, wird aber heute leider nur allzu selten auch
gefeiert.
 | Am Hochfest Allerheiligen
oder am Fest des Kirchen-, Diözesan- und Landespatrons: |
Die Heiligen sind
unsere Vorbilder für ein gelungenes Leben aus dem Glauben. In besonderer
Weise gilt dies für die Patrone, unter deren Schutz wir stehen. Wo deren
Festtage in besonderer Weise gehalten werden, ist es passend, wenn sich die
Getauften ihrer Taufe und damit ihrer Berufung zur Heiligkeit neu bewusst
werden. An diesen Tagen können die Getauften in einer einfachen oder
feierlichen Form das Taufverspechen erneuern.
Gegebenenfalls kann dabei (z. B. am
Feiertag des Landespatrons) die Feier des Taufgedächtnisses als ökumenische
Feier in Gemeinschaft mit Gläubigen anderer christlicher Konfessionen
gehalten werden.
 | Am Jahrestag der Taufe bzw. am Festtag des Namenspatrons: |
Der Jahrestag der
Taufe erinnert daran, dass einem an diesem Tag die Aufnahme in die Kindschaft
Gottes und die Eingliederung in die Gemeinschaft der Kirche geschenkt worden
sind. Am Namenstag, dem Tag des Namenspatrons, wird jenes/jener Heiligen
gedacht, auf dessen/deren Namen getauft worden ist. Er/Sie ist Vorbild für
ein im Glauben gelungenes Leben und Begleiter/Begleiterin auf dem Lebensweg
und der Christusnachfolge.
Beide Tage, der Tauftag bzw. der
Namenstag, eignen sich in besonderer Weise (etwa im Kreis der Familie oder in
einer sonst vertrauten Gemeinschaft) in einfacher Weise ein eigenes
Taufgedenken (Glaubensbekenntnis, Bekreuzigung mit Weihwasser) zu halten.
 | Taufgedächtnisfeier vor der Erstkommunion oder vor der
Feier der Firmung (vgl. dazu die Vorauspublikation einer im Auftrag der
Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Liturgischen Kommissionen im
deutschen Sprachgebiet erstellten Feiervorlage die hier
auf unserer Homepage zu
finden ist.) |
Konkrete Hinweise und Elemente für die feierliche Form des
Taufgedächtnisses finden sich in den Gestaltungsimpulsen
(2002) |