Taufgedächtnis feiern

Das Sakrament der Taufe ist grundlegend für alle anderen Sakramente und ist einmalig, d. h: Wer getauft ist, kann nicht noch einmal getauft werden. Von daher gibt es auch keine Erneuerung der Taufe, aber ein Sich-erinnern an die Taufe und eine Erneuerung des Taufversprechens. Der Getaufte kann und soll sich wiederholt an das erinnern, was bei der Taufe durch Gott an ihm geschehen ist, und soll so auch sein Taufversprechen erneuern.

Die Tradition der Kirche kennt verschiedene Gelegenheiten, an denen die Getauften sich der Taufe "erinnern" und zur Erneuerung ihres Tauversprechens eingeladen werden können.

Bekreuzigung mit Weihwassers:

Eine der einfachsten Formen des Taufgedächtnisses ist, wenn sich die Getauften - z. B. beim Betreten der Kirche - mit dem Weihwasser bekreuzigen. Die Benützung des Weihwassers erinnert daran, dass bei der Taufe Schuld und Sünde "abgewaschen" wurden.

In der Feier der Osternacht:

Die Feier der Osternacht, der eigentliche Tauftermin in der Urkirche, ist auch der erste und ursprüngliche Ort des feierlichen Taufgedächtnisses für die gesamte Gemeinde. Die Feier des Taufgedächtnisses ist ein Teil der Feier der Osternacht und zu ihr gehören: (1) Allerheiligenlitanei, (2) "Taufwasserweihe" (Lobpreis und Anrufung Gottes über dem Wasser); (3) Erneuerung des Taufversprechens; (4) Besprengung der Gemeinde mit dem gesegnetem Wasser.

Am Sonntag

Jeder Sonntag ist ein kleines Osterfest. An jedem Sonntag, dem ersten Tag der Woche, feiert die Kirche die Auferstehung des Herrn. Die Ordnung für die sonntägliche Messfeier sieht die Feier des Taufgedächtnisses als eine der Auswahlmöglichkeiten für den Bußakt in der Eröffnung vor. (vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Anhang I)

Die Feier des sonntäglichen Taufgedächtnisses hätte eine alte Tradition im kirchlichen Leben und wäre theologisch überaus bedeutsam, wird aber heute leider nur allzu selten auch gefeiert.

Am Hochfest Allerheiligen
oder am Fest des Kirchen-, Diözesan- und Landespatrons:

Die Heiligen sind unsere Vorbilder für ein gelungenes Leben aus dem Glauben. In besonderer Weise gilt dies für die Patrone, unter deren Schutz wir stehen. Wo deren Festtage in besonderer Weise gehalten werden, ist es passend, wenn sich die Getauften ihrer Taufe und damit ihrer Berufung zur Heiligkeit neu bewusst werden. An diesen Tagen können die Getauften in einer einfachen oder feierlichen Form das Taufverspechen erneuern.

Gegebenenfalls kann dabei (z. B. am Feiertag des Landespatrons) die Feier des Taufgedächtnisses als ökumenische Feier in Gemeinschaft mit Gläubigen anderer christlicher Konfessionen gehalten werden.

Am Jahrestag der Taufe bzw. am Festtag des Namenspatrons:

Der Jahrestag der Taufe erinnert daran, dass einem an diesem Tag die Aufnahme in die Kindschaft Gottes und die Eingliederung in die Gemeinschaft der Kirche geschenkt worden sind. Am Namenstag, dem Tag des Namenspatrons, wird jenes/jener Heiligen gedacht, auf dessen/deren Namen getauft worden ist. Er/Sie ist Vorbild für ein im Glauben gelungenes Leben und Begleiter/Begleiterin auf dem Lebensweg und der Christusnachfolge.

Beide Tage, der Tauftag bzw. der Namenstag, eignen sich in besonderer Weise (etwa im Kreis der Familie oder in einer sonst vertrauten Gemeinschaft) in einfacher Weise ein eigenes Taufgedenken (Glaubensbekenntnis, Bekreuzigung mit Weihwasser) zu halten.

Taufgedächtnisfeier vor der Erstkommunion oder vor der Feier der Firmung (vgl. dazu die Vorauspublikation einer im Auftrag der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Liturgischen Kommissionen im deutschen Sprachgebiet erstellten Feiervorlage die hier auf unserer Homepage zu finden ist.)

Konkrete Hinweise und Elemente für die feierliche Form des Taufgedächtnisses finden sich in den Gestaltungsimpulsen

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(2002)
 
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Stand: 07. Oktober 2008