Die österliche Speisensegnung durch beauftragte Laien

 

Vorbemerkung

Die folgenden Ausführungen haben als Hintergrund den besonderen Stellenwert und die eigene liturgische Feiergestalt der Speisensegnung, wie sie vor allem im südlichen Bereich Österreichs – besonders in der Steiermark (Diözese Graz-Seckau) und in Kärnten (Diözese Gurk) – Brauch ist. Hier versammeln sich bereits am Karsamstag Vormittag die Gläubigen in einzelnen Kirchen und Kapellen zur (vorösterlichen) Speisensegnung, die als eigenständige gottesdienstliche Feiern gehalten wird. Diese Feiern sind im Leben des Volkes tief verwurzelt und auch außergewöhnlich gut besucht.

In der Dözese Graz-Seckau gilt dazu folgende diözesane Regelung: "In Zeiten des Priestermangels können an heilige Zeiten gebundene Segnungen auch von Laien geleitet werden: z. B.: Adventkranzsegnung, Osterspeisensegnung. Leiter und Leiterinnen von Segnungsgottesdiensten werden vom Pastoralamtsleiter, der vom Bischof hiezu delegiert ist, für jeweils drei Jahre dazu beauftragt (kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz–Seckau 1999, Nr. 1).

In den anderen Diözesen Österreichs und sonst im gesamten deutschen Sprachraum ist die Speisensegnung in den Schlussteil der österlichen Festgottesdienste integriert. Als Vorlage dazu dient (meist) die Feiervorlage aus dem kirchlichen Segnungsbuch "Benediktionale, S. 58" bzw. aus dem Messbuch, Karwoche und Osteroktav S 147 u. 182.

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Sinn und Bedeutung der österlichen Speisensegnung?

Im Katechismus der kath. Kirche (KKK) steht bei Nr. 1678: Segnungen "sind zugleich Lobpreisungen Gottes um seiner Werke und Gaben willen und Bitte der Kirche für die Menschen, damit diese von den Gaben Gottes im Geist des Evangeliums Gebrauch machen können."

Im Benediktionale, Nr. 7, lesen wir in: "Mit den Aposteln wird die Kirche zur Trägerin der Gnade und des Segens Christi ... Sie vermittelt diesen Segen "im Namen" oder "unter Anrufung des Namens" Jesu. Die Glaubenden haben auf vielfältige Weise an diesem Segen Anteil (vgl. Eph 1,3; 1 Kor 12,4-11) und sind dazu berufen, Gott zu preisen und zu segnen (1 Petr 3,9).

Wenn die Kirche segnet, handelt sie im Auftrag des auferstandenen Herrn und in der Kraft seines Geistes, den er ihr als bleibenden Beistand verliehen hat. Sie preist Gott für seine Gaben. Sie ruft seinen Segen auf die Menschen herab und auf das, was sie schaffen und was ihnen dient. ..."

Wenn die Gottesdienstleiter und -leiterinnen zur Leitung der Osterspeisensegnungen beauftragt werden, wird deutlich, dass diese im Namen der Kirche der Feier vorstehen und die Segnung halten.

In KKK Nr. 1667 wird betont, dass die Wirkung der Segnungen "kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden".

Benediktionale, Nr. 13, sagt dazu: "Die Segnungen im Leben der Pfarrgemeinde können in besonderer Weise den gemeinsamen Glauben wecken und stärken. [...] Eine besondere Bedeutung haben die mit dem Kirchenjahr verbundenen Segnungen. Sie deuten die zentralen Geheimnisse des Glaubens weiter aus und bringen das ganze Leben der Glaubenden mit ihnen in Verbindung."

Die Speisensegnung zu Ostern ist also zeichenhafter Lobpreis aufgrund der Auferstehung Jesu und zugleich Fürbitte der jeweils feiernden Gemeinde im Namen der ganzen Kirche, das Ostermahl als Zeichen der Gegenwart des Auferstandenen zu erfahren. Die das Ostermahl halten, sollen es in Verbundenheit mit der Auferstehung Jesu tun. Im Gebet sprechen wir das aus, in der Verbindung der Speisen mit dem Weihwasser (=Taufwasser) wird das sinnenfällig zum Ausdruck gebracht.

Das Segensgebet drückt die Bedeutung der Osterspeisensegnung aus:

"Segne dieses Brot, die Eier und das Fleisch und sei auch beim österlichen Mahl in unseren Häusern unter uns gegenwärtig. Lass uns wachsen in der brüderlichen Liebe und in der österlichen Freude und versammle uns alle zu deinem ewigen Ostermahl, der du lebst und herrschest in alle Ewigkeit."

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Segnung der Speisen durch Laien?

Im KKK können wir dazu in Nr. 1669 lesen: "Die Sakramentalien fallen unter die Zuständigkeit des Priestertums aller Getauften: Jeder Getaufte ist dazu berufen, ein "Segen" zu sein und zu segnen. Daher können Laien gewissen Segnungen vorstehen. Je mehr eine Segnung das kirchliche und sakramentale Leben betrifft, desto mehr ist ihr Vollzug dem geweihten Amt (Bischöfen, Priestern und Diakonen) vorbehalten."

Auch im Benediktionale Nr. 18 steht darüber folgendes:

"Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrages kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen. Je mehr aber eine Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie den Trägern eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet. So werden etwa die Segnungen öffentlicher Einrichtungen durch einen Amtsträger vollzogen, der die Kirche in diesem Bereich vertritt. Daher sind dem Bischof Segnungen vorbehalten, in denen eine besondere Beziehung zur Diözese sichtbar wird; Priester, Diakon oder beauftragte Laien segnen im Leben der Pfarrgemeinde oder im örtlichen öffentlichen Leben; Eltern segnen in der Familie."

Das wird in der Praxis unserer Kirche deutlich: Kapellensegnungen oder Glockensegnungen sind z. B. meist dem Bischof reserviert. Der Bischof kann auch einen Vertreter (Domkapitular, Dechant, Pfarrer) entsenden. Die Segnung des Pfarr- oder Gemeindehauses ist dem Pfarrer vorbehalten, der sich auch durch einen anderen Priester oder einen Diakon vertreten lassen könnte, vor allem wenn es sich um eine "mitbetreute Pfarre" handelt.

Die Segnung der Osterspeisen sind dem Priester und Diakon zugedacht, weil eine solche Feier in Beziehung zur kirchlichen Mahlgemeinschaft der Osterliturgie und dem Ostergeheimnis steht. Diese Segnung kann auch ein dazu beauftragter Laie übertragen werden, durch ihn wird besonders deutlich, dass diese Feier sich auf das Mahl in der Familie bezieht (im Grunde ist die Segnung ein gemeinsames österliches Tischgebet).

Vor allem infolge des Priestermangels können Laien zur Leitung von Segensfeiern beauftragt werden. So nennen auch die deutschen Bischöfe in ihrer Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie "Zum gemeinsamen Dienst berufen" (8. Jänner 1999) die Segnung der Osterspeisen als eine Möglichkeit, wie beauftragte Laien das gottesdienstliche Leben mittragen können.

Da in beinahe allen Pfarrgemeinden dieser (beiden) Diözesen am Karsamstag Vormittag die Speisensegnungen an den verschiedenen Orten und Plätzen gehalten werden, ist dies eine starke Herausforderung und teilweise Überforderung an den jeweiligen Seelsorger.

Der Diesnt von zu Segensfeiern beauftragten Leitern und Leiterinnen kann ist für die zuständigen Priester (und Diakone) eine entscheidende Hilfe und ist auch der Würde der einzelnen Feier sehr dienlich sein. Für den Priester (und den Diakon) bleibt mehr Zeit für die Begegnung mit den versammelten Gläubigen und mehr Kraft für die innere Teilnahme am Gebet und für die Leitung der Feier.

Liturgiereferent Mag. Erwin Löschberger, Graz 2003 02

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Stand: 07. Oktober 2008