Die österliche Speisensegnung durch beauftragte Laien
Vorbemerkung
Die folgenden Ausführungen haben als Hintergrund den besonderen Stellenwert
und die eigene liturgische Feiergestalt der Speisensegnung, wie sie vor allem im
südlichen Bereich Österreichs – besonders in der Steiermark (Diözese
Graz-Seckau) und in Kärnten (Diözese Gurk) – Brauch ist. Hier versammeln
sich bereits am Karsamstag Vormittag die Gläubigen in einzelnen Kirchen und
Kapellen zur (vorösterlichen) Speisensegnung, die als eigenständige
gottesdienstliche Feiern gehalten wird. Diese Feiern sind im Leben des Volkes
tief verwurzelt und auch außergewöhnlich gut besucht.
In der Dözese Graz-Seckau gilt dazu folgende diözesane Regelung: "In
Zeiten des Priestermangels können an heilige Zeiten gebundene Segnungen auch
von Laien geleitet werden: z. B.: Adventkranzsegnung, Osterspeisensegnung.
Leiter und Leiterinnen von Segnungsgottesdiensten werden vom Pastoralamtsleiter,
der vom Bischof hiezu delegiert ist, für jeweils drei Jahre dazu beauftragt
(kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz–Seckau 1999, Nr. 1).
In den anderen Diözesen Österreichs und sonst im gesamten deutschen
Sprachraum ist die Speisensegnung in den Schlussteil der österlichen
Festgottesdienste integriert. Als Vorlage dazu dient (meist) die Feiervorlage
aus dem kirchlichen Segnungsbuch "Benediktionale, S. 58" bzw. aus dem
Messbuch, Karwoche und Osteroktav S 147 u. 182.
Sinn und Bedeutung der österlichen Speisensegnung?
Im Katechismus der kath. Kirche (KKK) steht bei Nr. 1678: Segnungen "sind
zugleich Lobpreisungen Gottes um seiner Werke und Gaben willen und Bitte der
Kirche für die Menschen, damit diese von den Gaben Gottes im Geist des
Evangeliums Gebrauch machen können."
Im Benediktionale, Nr. 7, lesen wir in: "Mit den Aposteln wird die
Kirche zur Trägerin der Gnade und des Segens Christi ... Sie vermittelt diesen
Segen "im Namen" oder "unter Anrufung des Namens" Jesu. Die
Glaubenden haben auf vielfältige Weise an diesem Segen Anteil (vgl. Eph 1,3; 1
Kor 12,4-11) und sind dazu berufen, Gott zu preisen und zu segnen (1 Petr 3,9).
Wenn die Kirche segnet, handelt sie im Auftrag des auferstandenen Herrn und
in der Kraft seines Geistes, den er ihr als bleibenden Beistand verliehen hat.
Sie preist Gott für seine Gaben. Sie ruft seinen Segen auf die Menschen herab
und auf das, was sie schaffen und was ihnen dient. ..."
Wenn die Gottesdienstleiter und -leiterinnen zur Leitung der
Osterspeisensegnungen beauftragt werden, wird deutlich, dass diese im Namen der
Kirche der Feier vorstehen und die Segnung halten.
In KKK Nr. 1667 wird betont, dass die Wirkung der Segnungen "kraft
der Fürbitte der Kirche erlangt werden".
Benediktionale, Nr. 13, sagt dazu: "Die Segnungen im Leben der
Pfarrgemeinde können in besonderer Weise den gemeinsamen Glauben wecken und
stärken. [...] Eine besondere Bedeutung haben die mit dem Kirchenjahr
verbundenen Segnungen. Sie deuten die zentralen Geheimnisse des Glaubens weiter
aus und bringen das ganze Leben der Glaubenden mit ihnen in Verbindung."
Die Speisensegnung zu Ostern ist also zeichenhafter Lobpreis aufgrund der
Auferstehung Jesu und zugleich Fürbitte der jeweils feiernden Gemeinde im Namen
der ganzen Kirche, das Ostermahl als Zeichen der Gegenwart des Auferstandenen zu
erfahren. Die das Ostermahl halten, sollen es in Verbundenheit mit der
Auferstehung Jesu tun. Im Gebet sprechen wir das aus, in der Verbindung der
Speisen mit dem Weihwasser (=Taufwasser) wird das sinnenfällig zum Ausdruck
gebracht.
Das Segensgebet drückt die Bedeutung der Osterspeisensegnung aus:
"Segne dieses Brot, die Eier und das Fleisch und sei auch beim
österlichen Mahl in unseren Häusern unter uns gegenwärtig. Lass uns wachsen
in der brüderlichen Liebe und in der österlichen Freude und versammle uns alle
zu deinem ewigen Ostermahl, der du lebst und herrschest in alle Ewigkeit."
Segnung der Speisen durch Laien?
Im KKK können wir dazu in Nr. 1669 lesen: "Die Sakramentalien fallen
unter die Zuständigkeit des Priestertums aller Getauften: Jeder Getaufte ist
dazu berufen, ein "Segen" zu sein und zu segnen. Daher können Laien
gewissen Segnungen vorstehen. Je mehr eine Segnung das kirchliche und
sakramentale Leben betrifft, desto mehr ist ihr Vollzug dem geweihten Amt
(Bischöfen, Priestern und Diakonen) vorbehalten."
Auch im Benediktionale Nr. 18 steht darüber folgendes:
"Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines
besonderen Auftrages kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen. Je mehr aber eine
Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist,
desto mehr ist sie den Trägern eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon)
zugeordnet. So werden etwa die Segnungen öffentlicher Einrichtungen durch einen
Amtsträger vollzogen, der die Kirche in diesem Bereich vertritt. Daher sind dem
Bischof Segnungen vorbehalten, in denen eine besondere Beziehung zur Diözese
sichtbar wird; Priester, Diakon oder beauftragte Laien segnen im Leben der
Pfarrgemeinde oder im örtlichen öffentlichen Leben; Eltern segnen in der
Familie."
Das wird in der Praxis unserer Kirche deutlich: Kapellensegnungen oder
Glockensegnungen sind z. B. meist dem Bischof reserviert. Der Bischof kann auch
einen Vertreter (Domkapitular, Dechant, Pfarrer) entsenden.
Die Segnung
des Pfarr- oder Gemeindehauses ist dem Pfarrer vorbehalten, der sich auch durch
einen anderen Priester oder einen Diakon vertreten lassen könnte, vor allem
wenn es sich um eine "mitbetreute Pfarre" handelt.
Die Segnung der Osterspeisen sind dem Priester und Diakon zugedacht, weil
eine solche Feier in Beziehung zur kirchlichen Mahlgemeinschaft der
Osterliturgie und dem Ostergeheimnis steht. Diese Segnung kann auch ein dazu
beauftragter Laie übertragen werden, durch ihn wird besonders deutlich, dass
diese Feier sich auf das Mahl in der Familie bezieht (im Grunde ist die Segnung
ein gemeinsames österliches Tischgebet).
Vor allem infolge des Priestermangels können Laien zur Leitung von
Segensfeiern beauftragt werden. So nennen auch die deutschen Bischöfe in ihrer
Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im
Bereich der Liturgie "Zum gemeinsamen Dienst berufen" (8. Jänner
1999) die Segnung der Osterspeisen als eine Möglichkeit, wie beauftragte Laien
das gottesdienstliche Leben mittragen können.
Da in beinahe allen Pfarrgemeinden dieser (beiden) Diözesen am Karsamstag
Vormittag die Speisensegnungen an den verschiedenen Orten und Plätzen gehalten
werden, ist dies eine starke Herausforderung und teilweise Überforderung an den
jeweiligen Seelsorger.
Der Diesnt von zu Segensfeiern beauftragten Leitern und Leiterinnen kann ist
für die zuständigen Priester (und Diakone) eine entscheidende Hilfe und ist
auch der Würde der einzelnen Feier sehr dienlich sein. Für den Priester (und
den Diakon) bleibt mehr Zeit für die Begegnung mit den versammelten Gläubigen
und mehr Kraft für die innere Teilnahme am Gebet und für die Leitung der
Feier.
Liturgiereferent Mag. Erwin Löschberger, Graz 2003 02