Der Fachausschuss Liturgie
Seine Aufgaben und
seine Arbeitsweise
a) Wozu braucht man einen
Fachausschuss Liturgie?
Die Glaubensfeiern,
besonders die sonntägliche Messfeier, sind die Mitte des Pfarrlebens. Daher
braucht es einen engagierten Mitarbeiterkreis, der sich um eine lebendige Feier
der Gottesdienste sorgt. Für diese Aufgabe sind Beheimatung im pfarrlichen
Leben, reges liturgisches Interesse und auch etwas Zeit für diese Arbeit
gefragt. Erforderlich sind vor allem Freude am Glauben und Sachverständnis
(Kenntnis der Liturgie), um die Feste des Kirchenjahres, die Sakramente und
andere gottesdienstliche Feiern so gestalten zu können, dass die
Gottesdienstteilnehmer/innen von der Nähe Gottes angerührt werden und ihr
Leben in einer ihnen entsprechenden Weise vor Gott bringen können.
b)
Wer sollte im Fachausschuss mitarbeiten?
Die Mitglieder sollten
auf Grund ihrer Begabungen oder/und pfarrlichen Aufgaben für die
Gottesdienstgestaltung bedeutsam sein. Neben dem Pfarrer (dem Pfarrassistenten
oder der Pfarrassistentin) sollten die wichtigsten pfarrlichen Gruppen und
lebendigen Zellen vertreten sein, etwa: Vertreter/in der kirchenmusikalischen
und anderer liturgischer Dienste, Religionslehrer/in, Vertreter/in der Jugend-
und der Kinderliturgie, Mesner/in.
Da der Fachausschuss
arbeitsfähig sein muss, soll er in der Regel nicht mehr als 6 - 10 Personen
zählen. Der Leiter/Die Leiterin wird nach diözesanen Richtlinien bestellt
(vgl. Statut des Pfarrgemeinderates). Der Pfarrer (Pfarrassistent/in) kann, muss
aber nicht Leiter sein.

c)
Pfarrgemeinderat und Fachausschuss
Der Fachausschuss
Liturgie wird vom Pfarrgemeinderat eingerichtet und nimmt in seinem Auftrag den
Fachbereich "Gottesdienstliches Leben" wahr. Der Fachausschuss soll
auch Mitarbeiter/innen einbeziehen, die nicht dem Pfarrgemeinderat angehören.
Für die ganze
Gemeinde entscheidende Themen (z.B. Einführung neuer Gottesdienstformen und
liturgischer Dienste, Änderung der Gottesdienstordnung, ...) können und sollen
vom Pfarrgemeinderat dem Fachausschuss zur Vorbereitung und zur Durchführung
übergeben oder umgekehrt vom Fachausschuss aufgegriffen und dem
Pfarrgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Zudem gibt der Ausschuss
jährlich einen Arbeitsbericht. Dabei sollen auch Probleme, Wünsche und
"Visionen" angesprochen werden.
Die Zusammenarbeit mit
anderen Fachausschüssen ergibt sich selbstverständlich dort, wo sich der
Liturgiekreis aktiv bemüht, die Gruppen der Gemeinde in die gottesdienstliche
Feier einzubinden.
In Pfarrgemeinden, in
denen es noch keinen Fachausschuss gibt, sollte der Pfarrgemeinderat wenigstens
einen "Verantwortlichen" / eine "Verantwortliche"
beauftragen. Eine wesentliche Aufgabe dieser Person ist es, einen Ausschuss
aufzubauen.
d)
Die Arbeitsweise des Ausschusses
Für eine
zufriedenstellende Arbeit ist eine zielführende Arbeitsweise nötig.
Etwa (Wenigstens)
sechs Zusammenkünfte im Arbeitsjahr gewährleisten kontinuierliche Arbeit, die
nicht zu sehr von den vielen Terminen des Kirchenjahres und durch besondere
Anlässe unter Druck gerät: je zwei Sitzungen im Herbst, zwischen Weihnachten
und Ostern und zwischen Ostern und dem Ende des pfarrlichen Arbeitsjahres.
Weniger Sitzungen reichen gerade noch für die wichtigsten organisatorischen
Belange.
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Wer
zielgerichtet arbeiten möchte, sollte in einer (etwas längeren) ersten
Sitzung einen Jahresrahmenplan festlegen. |
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Für
die unmittelbare Vorbereitung von Festen (bes. Karwoche/Ostern) bzw. für
besondere Aufgaben können (außerhalb der Ausschusstermine) kleine
Untergruppen gebildet werden. |
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Die
abschließende Sitzung am Ende des Arbeitsjahres wird neben einen kritischen
Rückblick und Ausblick auch ein gemütliches Beisammensein beinhalten. |

Ein menschliches
Miteinander soll das ganze Jahr über das Klima prägen.
Viel hängt an einer
guten Sitzungsvorbereitung.
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Der (Die)
Ausschussleiter/in überlegt mit dem Pfarrer (Pfarrassistent/in) die zu
besprechenden Punkte und ihre Aufarbeitung: Welche Informationen benötigen
die Sitzungsteilnehmer? Wer stellt das Anliegen vor? Was soll mit diesem
Punkt erreicht werden? ... |
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Ergeht die
Einladung schriftlich, können sich die Mitglieder besser auf die Sitzung
einstellen und vorbereiten. |
Ein bewährtes Schema
für eine Tagesordnung:
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Gebet oder
Bibelgespräch (z.B. Sonntagsevangelium) |
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Rückblick anhand
des Protokolls |
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Schwerpunktthema |
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Aktuelles
(Kirchenjahr, Sakramente, Feste ...) |
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Sonstiges |
Eine gute Sitzungsleitung
bemüht sich, das Gespräch beim Thema zu halten, möglichst alle in das
Gespräch einzubinden und zu konkreten Arbeitsergebnissen zu kommen. Die
Sitzungsdauer sollte allen bekannt sein und zwei Stunden nur ausnahmsweise
überschreiten.
Die geistliche
Einführung (das Gebet) am Beginn der Sitzung wird sich auf das Kirchenjahr,
auf die besonderen Besprechungspunkte oder die allgemeine Arbeit des Ausschusses
beziehen.
Von jeder Sitzung
sollte ein Ergebnisprotokoll verfasst werden (durch einen/eine
Schriftführer/in oder notfalls gemeinsam am Ende der Sitzung). Anhand von
Protokollen lassen sich über eine längere Zeit hin Bemühungen und
Fortschritte (Rückschläge) verfolgen oder auch inhaltliche wie strukturelle
Schwachstellen aufdecken. Die Mühe der Protokollführung sollte sich ein
Fachausschuss nie ersparen.
Nicht nur wer leitet
oder das Protokoll führt hat eine besondere Aufgabe, sondern jedes Mitglied
soll sich für einen Sachbereich zuständig fühlen: z.B. Dienste, Liedpflege,
Kontakt zur Jugend (zu Kindern), geistliche Vertiefung, Ökumene ...

e)
Allgemeine Aufgaben
1.
Liturgische und geistliche Bildung
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Die Heilige
Schrift besser kennenlernen |
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Liturgie-theologische
Grundfragen besprechen (Gemeinde als Trägerin der Feier, ...) |
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Studium der
Richtlinien für den Gottesdienst (z.B. Liturgiekonstitution, Einführungen
in die liturgischen Bücher ... ) |
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Kennenlernen
verschiedener Formen von Liturgie (Tagzeitenliturgie, Wort-Gottes-Feiern,
Andachten, ...) |
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Geistliche
Vertiefung (Gebet, Meditation, ...) |
 |
Sorge um die Aus-
und Weiterbildung der Träger liturgischer Dienste: Gottesdienstleiter/in,
Lektor/in, Kommunionhelfer/in, Kantor/in, Organist/in, Chorleiter/in,
Ministrant/in |
2.
Planung
(Situationsanalyse -
Ziele setzen (klar umschreiben) - Ideen sammeln für Umsetzung der Ziele -
Vorschläge ordnen und bewerten - Entscheidungen möglichst gemeinsam treffen -
Wer macht was bis wann - Ergebnis überprüfen)
Jahresschwerpunktprogramm,
Sonntagsgottesdienst, Kirchenjahr, Sakramentenvorbereitung und -feier,
Gottesdienste zu besonderen Anlässen und mit bestimmten Zielgruppen (Kinder,
Jugend, ...), Vielfalt an Gottesdienstformen, ökumenische Feiern, Musik im
Gottesdienst, Gottesdienstzeiten, Fragen des Kirchenraums, Brauchtum, ...
3.
Übernahme laufender Aufgaben
Sie sollen in der
Regel nicht in der Sitzung durchgeführt werden!
Gestaltung einzelner
Feiern; Nominierung von verantwortlichen Personen und Gruppen, die liturgische
Dienste und Feiern übernehmen, auch verantwortliche Personen(-gruppen) für den
Sonntagsgottesdienst (z. B. Gottesdienstverantwortliche/r, Liedplan, Fürbitten,
...)

4.
Kommunikation und Kooperation
Die allen gemeinsame
Verantwortung für das gottesdienstliche Leben verlangt, möglichst viele
Personen und Gruppen der Pfarre in diese Verantwortung hineinzunehmen. Der
Fachausschuss ist daher in Kontakt mit dem Pfarrgemeinderat und seinen
Ausschüssen, mit an der Gestaltung von Gottesdiensten Beteiligten, mit den
Gliederungen der Katholischen Aktion, mit anderen pfarrlichen Gruppen und nicht
zuletzt mit der gesamten Gemeinde, vor allem der sonntäglichen
Gottesdienstversammlung. Auch die überpfarrliche Zusammenarbeit wird zunehmend
bedeutsamer: Seelsorgeraum, Pfarrverbände, ....
f) Aufgabenplan durch
das Kirchen- und Arbeitsjahr
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Unmittelbare Aufgaben |
Vorschau |
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September, Oktober
Erntedank, Rosenkranzgebet, Kirchweihfest (wenn kein
eigener Termin), Sonntag der Weltkirche, Allerheiligen, Allerseelen,
Caritassonntag, Christkönigsfest (Jugendsonntag), Tag der Kirchen |
Jahresrahmenplanung, Adventsonntage, Hauskirche-Advent,
Bußgottesdienst-Advent, Weihnachten |
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November, Dezember
Adventkranzsegnung, Roratemessen, Bußgottesdienst,
Aktion "Sei so frei" ("Bruder in Not"), Herbergsuchen,
Weihnachtsliturgie, Krippenfeiern, Jahresschlussfeier, Neujahr,
Sternsingen, Erscheinung des Herrn, Taufe des Herrn (Abschluss der
Weihnachtszeit) |
Weltgebetswoche für die Einheit (18. - 25.1.),
Darstellung des Herrn (= Maria Lichtmess, 2.2.), Akzente der Österlichen
Bußzeit |
|
Jänner, Februar
Weltgebetswoche um die Einheit der Christen (18. – 25.
1.), Tag des Judentums (17. 1.), Darstellung des Herrn, Blasiussegen,
Vorbereitung der Österlichen Bußzeit:
- Aschermittwoch, Fastensonntage, Bußsakrament,
Bußgottesdienst, Kreuzwege, Familienfasttag, Weltgebetstag der Frauen |
Rahmenplanung – Karwoche / Drei Österliche Tage:
Palmsonntag,
Gründonnerstag (Kelchkommunion, Fußwaschung)
Karfreitag, Osternacht (Taufe? Zeitpunkt ..),
Brauchtum der Fasten- und Osterzeit |
|
März, April (bis Ostern)
Österliche Bußzeit: Überprüfung der Vorbereitung und
detaillierte Planung , besonders der Karwoche:
- Palmsonntag: Prozession, Brauchtum
Liturgie der Drei Österlichen Tage
(darin:)
- Gründonnerstag:
Fußwaschung, Kelchkommunion, Ölbergandacht, Krankenkommunion
- Karfreitag: Trauermetten
- Karsamstag: Andachten am hl. Grab, (Speisensegnung)
- Osternacht: Taufe,
Brauchtum ...
- Ostersonntag: Festgottesdienst, Vesper ...;
- Bußliturgie (Beichtzeiten, Bußgottesdienst)
|
Erstkommunion, Firmung, Gebetstag um geistliche Berufe
(4. Sonntag der Osterzeit), Bittage, 1. Mai, Muttertag, Maiandachten |
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April (ab Ostern), Mai
Erstkommunion, Firmung, Bittage, Christi Himmelfahrt,
Pfingsten, Fronleichnam, Herz-Jesu-Fest,
Muttertag, Maiandacht
|
Abschluss des Arbeitsjahres, Überlegungen für die
Sommerzeit
|
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Juni
Schlussgottesdienst, Schulbeginn, Urlaubsgäste im
Sonntagsgottesdienst, Ferien (Gottesdienstanzahl, Vertretungen,
Wort-Gottes-Feiern, ...); Aufnahme Mariens in den Himmel (15. August);
Rückblick auf das Arbeitsjahr; Bericht des Fachausschusses an den PGR
(die Leitung).
|
Gottesdienst am Beginn des pfarrlichen Arbeitsjahres,
Terminplanung für Herbst
|

Orientierungen für den Fachausschuss als Gruppe und Arbeitskreis
a) Der Fachausschuss
als Gemeinschaft von Glaubenden
Der Fachausschuss
sorgt sich um die Feiern des Glaubens. Mehr als andere Gruppen der Pfarre ist
der Liturgiekreis und jedes Mitglied in ihm bei dieser Arbeit als Glaubender
betroffen und gefragt.
Auf der Basis eines wohlwollenden und vertrauenden Miteinander
werden auch Glaubensfragen, Glaubenserfahrungen und nicht zuletzt das gemeinsame
Gebet die Zusammenkünfte prägen. Das geistliche Miteinander hilft, die
liturgischen Initiativen und Probleme im rechten Geist anzugehen.
Eine angemessene Anzahl von Sitzungen, eine gute Planung und
die konsequente Leitung der Zusammenkünfte können den Arbeitsdruck so im
Rahmen halten, dass über die Mühsal der regelmäßigen Arbeit hinaus Zeit
bleibt für das Glaubensgespräch und das Gebet.
b) Vom
Organisationskreis zur kompetenten Arbeitsgruppe
Der Fachausschuss ist mehr als ein
Organisationsteam. Vielfach kommen jedoch Ausschüsse über diese Arbeitsstufe
nicht hinaus.
Es soll und muss aber noch Zeit bleiben, sich selbst
weiterzubilden und grundsätzliche Fragen zu besprechen. Organisatorische
Aufgaben, z.B. die Einteilung der liturgischen Dienste sollen daher
Einzelpersonen oder Untergruppen übergeben werden. Im Fachausschuss wird vor
allem die Grundrichtung überlegt (z. B. Begleitung und Ausbildung der
Dienstträger; kritische Überprüfung des Liedgutes der Gemeinde ...).
Nur bei entsprechendem
Sachverständnis können liturgische Anliegen sachgerecht und verantwortbar
beraten und entschieden werden. Um dieses Verständnis zu vertiefen, sind
verschiedene Mosaiksteine denkbar:
 | Auftretende Probleme werden als Chance gesehen, die damit
verbundenen Grundsatzfragen zu beleuchten (z. B. Zahl der Gottesdienste, ...
). |
 | Klausurtagung |
 | Weiterbildung: Fernkurs für Liturgie; diözesane Angebote,
... |
 | Kleine Fachbibliothek einrichten; Zeitschrift
"Gottesdienst" abonnieren |

c) Von der Last auf
wenigen Schultern zum gemeinsamen Mittragen der Liturgie
Christus und die
versammelte Gottesdienstgemeinde sind die Träger jeder Liturgie. Die meisten
Mitchristen fühlen sich aber keineswegs für den Gottesdienst
mitverantwortlich. So sind sie froh, wenn einzelne das übernehmen, wofür sie
sich selbst weder zuständig noch kompetent fühlen. Weil aber niemand
"stummer Zuschauer" sein soll, wenn sein Glaube gefeiert wird, wird
auch ein Ziel der Fachausschussarbeit sein, mehr und mehr Frauen und Männer,
Kinder und Jugendliche ... zum Mittun einzuladen und zu befähigen: in Kinder-
und Jugendliturgiekreisen, bei den liturgischen Diensten, im Bereich der
gottesdienstlichen Musik, in der Vorbereitung verschiedenster Gottesdienste
...
"Wenn ich die
Vorbereitung alleine mache, geht es schneller." - Diese Erfahrung und
Einstellung ist verständlich bei der vielen Arbeit der wenigen, die sich für
die Liturgie einsetzen. Der negative Kreislauf von Überlastung und zu wenigen
kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird aber so nicht durchbrochen.
Das Wesen der Liturgie als Glaubensfeier des Gottesvolkes verlangt das Bemühen,
immer mehr Mitchristen in die Verantwortung für ihre Gottesdienste
hineinzunehmen.
d) Frageraster zur Überprüfung der
Ausschussarbeit
Die Arbeit des
Fachausschusses soll hin und wieder auch hinterfragt werden: Gelingt es, mit
unseren Impulsen und mit der Gestalt unserer Feiern an den Kern der Liturgie
heranzuführen ("Dialog zwischen Gott und Mensch";
"Gottesbegegnung")? Haben wir selbst verstanden, worum es geht?
Beim Rückblick am Ende des Arbeitsjahres oder in kritischen
Phasen der Arbeit können die folgenden Reflexionsfragen helfen, den rechten Weg
zu bestimmen:
 | Dient unser Bemühen dem Glauben? |
 | Fördert es das gemeinsame Feiern? |
 | Geschieht es unter Mitverantwortung möglichst vieler? |
 | Werden jene nicht vergessen, die sich in unseren
Gottesdiensten wenig daheim fühlen? (Jugend, seltene
Gottesdienstteilnehmer/innen ...) |

Behelfshinweise
(2002)
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