Der Fachausschuss Liturgie

Seine Aufgaben und seine Arbeitsweise

 

a) Wozu braucht man einen Fachausschuss Liturgie?

Die Glaubensfeiern, besonders die sonntägliche Messfeier, sind die Mitte des Pfarrlebens. Daher braucht es einen engagierten Mitarbeiterkreis, der sich um eine lebendige Feier der Gottesdienste sorgt. Für diese Aufgabe sind Beheimatung im pfarrlichen Leben, reges liturgisches Interesse und auch etwas Zeit für diese Arbeit gefragt. Erforderlich sind vor allem Freude am Glauben und Sachverständnis (Kenntnis der Liturgie), um die Feste des Kirchenjahres, die Sakramente und andere gottesdienstliche Feiern so gestalten zu können, dass die Gottesdienstteilnehmer/innen von der Nähe Gottes angerührt werden und ihr Leben in einer ihnen entsprechenden Weise vor Gott bringen können.

 

b) Wer sollte im Fachausschuss mitarbeiten?

 

Die Mitglieder sollten auf Grund ihrer Begabungen oder/und pfarrlichen Aufgaben für die Gottesdienstgestaltung bedeutsam sein. Neben dem Pfarrer (dem Pfarrassistenten oder der Pfarrassistentin) sollten die wichtigsten pfarrlichen Gruppen und lebendigen Zellen vertreten sein, etwa: Vertreter/in der kirchenmusikalischen und anderer liturgischer Dienste, Religionslehrer/in, Vertreter/in der Jugend- und der Kinderliturgie, Mesner/in.

Da der Fachausschuss arbeitsfähig sein muss, soll er in der Regel nicht mehr als 6 - 10 Personen zählen. Der Leiter/Die Leiterin wird nach diözesanen Richtlinien bestellt (vgl. Statut des Pfarrgemeinderates). Der Pfarrer (Pfarrassistent/in) kann, muss aber nicht Leiter sein.

 

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c) Pfarrgemeinderat und Fachausschuss

 

Der Fachausschuss Liturgie wird vom Pfarrgemeinderat eingerichtet und nimmt in seinem Auftrag den Fachbereich "Gottesdienstliches Leben" wahr. Der Fachausschuss soll auch Mitarbeiter/innen einbeziehen, die nicht dem Pfarrgemeinderat angehören.

 

Für die ganze Gemeinde entscheidende Themen (z.B. Einführung neuer Gottesdienstformen und liturgischer Dienste, Änderung der Gottesdienstordnung, ...) können und sollen vom Pfarrgemeinderat dem Fachausschuss zur Vorbereitung und zur Durchführung übergeben oder umgekehrt vom Fachausschuss aufgegriffen und dem Pfarrgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Zudem gibt der Ausschuss jährlich einen Arbeitsbericht. Dabei sollen auch Probleme, Wünsche und "Visionen" angesprochen werden.

Die Zusammenarbeit mit anderen Fachausschüssen ergibt sich selbstverständlich dort, wo sich der Liturgiekreis aktiv bemüht, die Gruppen der Gemeinde in die gottesdienstliche Feier einzubinden.

 

In Pfarrgemeinden, in denen es noch keinen Fachausschuss gibt, sollte der Pfarrgemeinderat wenigstens einen "Verantwortlichen" / eine "Verantwortliche" beauftragen. Eine wesentliche Aufgabe dieser Person ist es, einen Ausschuss aufzubauen.

 

d) Die Arbeitsweise des Ausschusses

 

Für eine zufriedenstellende Arbeit ist eine zielführende Arbeitsweise nötig.

Etwa (Wenigstens) sechs Zusammenkünfte im Arbeitsjahr gewährleisten kontinuierliche Arbeit, die nicht zu sehr von den vielen Terminen des Kirchenjahres und durch besondere Anlässe unter Druck gerät: je zwei Sitzungen im Herbst, zwischen Weihnachten und Ostern und zwischen Ostern und dem Ende des pfarrlichen Arbeitsjahres. Weniger Sitzungen reichen gerade noch für die wichtigsten organisatorischen Belange.

 

Wer zielgerichtet arbeiten möchte, sollte in einer (etwas längeren) ersten Sitzung einen Jahresrahmenplan festlegen.

Für die unmittelbare Vorbereitung von Festen (bes. Karwoche/Ostern) bzw. für besondere Aufgaben können (außerhalb der Ausschusstermine) kleine Untergruppen gebildet werden.

Die abschließende Sitzung am Ende des Arbeitsjahres wird neben einen kritischen Rückblick und Ausblick auch ein gemütliches Beisammensein beinhalten.

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Ein menschliches Miteinander soll das ganze Jahr über das Klima prägen.

 

Viel hängt an einer guten Sitzungsvorbereitung.

 

Der (Die) Ausschussleiter/in überlegt mit dem Pfarrer (Pfarrassistent/in) die zu besprechenden Punkte und ihre Aufarbeitung: Welche Informationen benötigen die Sitzungsteilnehmer? Wer stellt das Anliegen vor? Was soll mit diesem Punkt erreicht werden? ...

Ergeht die Einladung schriftlich, können sich die Mitglieder besser auf die Sitzung einstellen und vorbereiten.

 

Ein bewährtes Schema für eine Tagesordnung:

Gebet oder Bibelgespräch (z.B. Sonntagsevangelium)

Rückblick anhand des Protokolls

Schwerpunktthema

Aktuelles (Kirchenjahr, Sakramente, Feste ...)

Sonstiges

 

Eine gute Sitzungsleitung bemüht sich, das Gespräch beim Thema zu halten, möglichst alle in das Gespräch einzubinden und zu konkreten Arbeitsergebnissen zu kommen. Die Sitzungsdauer sollte allen bekannt sein und zwei Stunden nur ausnahmsweise überschreiten.

 

Die geistliche Einführung (das Gebet) am Beginn der Sitzung wird sich auf das Kirchenjahr, auf die besonderen Besprechungspunkte oder die allgemeine Arbeit des Ausschusses beziehen.

 

Von jeder Sitzung sollte ein Ergebnisprotokoll verfasst werden (durch einen/eine Schriftführer/in oder notfalls gemeinsam am Ende der Sitzung). Anhand von Protokollen lassen sich über eine längere Zeit hin Bemühungen und Fortschritte (Rückschläge) verfolgen oder auch inhaltliche wie strukturelle Schwachstellen aufdecken. Die Mühe der Protokollführung sollte sich ein Fachausschuss nie ersparen.

 

Nicht nur wer leitet oder das Protokoll führt hat eine besondere Aufgabe, sondern jedes Mitglied soll sich für einen Sachbereich zuständig fühlen: z.B. Dienste, Liedpflege, Kontakt zur Jugend (zu Kindern), geistliche Vertiefung, Ökumene ...

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e) Allgemeine Aufgaben

 

1.  Liturgische und geistliche Bildung

Die Heilige Schrift besser kennenlernen

Liturgie-theologische Grundfragen besprechen (Gemeinde als Trägerin der Feier, ...)

Studium der Richtlinien für den Gottesdienst (z.B. Liturgiekonstitution, Einführungen in die liturgischen Bücher ... )

Kennenlernen verschiedener Formen von Liturgie (Tagzeitenliturgie, Wort-Gottes-Feiern, Andachten, ...)

Geistliche Vertiefung (Gebet, Meditation, ...)

Sorge um die Aus- und Weiterbildung der Träger liturgischer Dienste: Gottesdienstleiter/in, Lektor/in, Kommunionhelfer/in, Kantor/in, Organist/in, Chorleiter/in, Ministrant/in

 

2.  Planung

(Situationsanalyse - Ziele setzen (klar umschreiben) - Ideen sammeln für Umsetzung der Ziele - Vorschläge ordnen und bewerten - Entscheidungen möglichst gemeinsam treffen - Wer macht was bis wann - Ergebnis überprüfen)

 

Jahresschwerpunktprogramm, Sonntagsgottesdienst, Kirchenjahr, Sakramentenvorbereitung und -feier, Gottesdienste zu besonderen Anlässen und mit bestimmten Zielgruppen (Kinder, Jugend, ...), Vielfalt an Gottesdienstformen, ökumenische Feiern, Musik im Gottesdienst, Gottesdienstzeiten, Fragen des Kirchenraums, Brauchtum, ...

 

3.  Übernahme laufender Aufgaben

Sie sollen in der Regel nicht in der Sitzung durchgeführt werden!

Gestaltung einzelner Feiern; Nominierung von verantwortlichen Personen und Gruppen, die liturgische Dienste und Feiern übernehmen, auch verantwortliche Personen(-gruppen) für den Sonntagsgottesdienst (z. B. Gottesdienstverantwortliche/r, Liedplan, Fürbitten, ...)

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4.  Kommunikation und Kooperation

Die allen gemeinsame Verantwortung für das gottesdienstliche Leben verlangt, möglichst viele Personen und Gruppen der Pfarre in diese Verantwortung hineinzunehmen. Der Fachausschuss ist daher in Kontakt mit dem Pfarrgemeinderat und seinen Ausschüssen, mit an der Gestaltung von Gottesdiensten Beteiligten, mit den Gliederungen der Katholischen Aktion, mit anderen pfarrlichen Gruppen und nicht zuletzt mit der gesamten Gemeinde, vor allem der sonntäglichen Gottesdienstversammlung. Auch die überpfarrliche Zusammenarbeit wird zunehmend bedeutsamer: Seelsorgeraum, Pfarrverbände, ....

 

f) Aufgabenplan durch das Kirchen- und Arbeitsjahr

 

Unmittelbare Aufgaben

Vorschau

September, Oktober

Erntedank, Rosenkranzgebet, Kirchweihfest (wenn kein eigener Termin), Sonntag der Weltkirche, Allerheiligen, Allerseelen, Caritassonntag, Christkönigsfest (Jugendsonntag), Tag der Kirchen

 

Jahresrahmenplanung, Adventsonntage, Hauskirche-Advent, Bußgottesdienst-Advent, Weihnachten

November, Dezember

Adventkranzsegnung, Roratemessen, Bußgottesdienst, Aktion "Sei so frei" ("Bruder in Not"), Herbergsuchen, Weihnachtsliturgie, Krippenfeiern, Jahresschlussfeier, Neujahr, Sternsingen, Erscheinung des Herrn, Taufe des Herrn (Abschluss der Weihnachtszeit)

 

Weltgebetswoche für die Einheit (18. - 25.1.), Darstellung des Herrn (= Maria Lichtmess, 2.2.), Akzente der Österlichen Bußzeit

Jänner, Februar

Weltgebetswoche um die Einheit der Christen (18. – 25. 1.), Tag des Judentums (17. 1.), Darstellung des Herrn, Blasiussegen, Vorbereitung der Österlichen Bußzeit:

- Aschermittwoch, Fastensonntage, Bußsakrament, Bußgottesdienst, Kreuzwege, Familienfasttag, Weltgebetstag der Frauen

 

Rahmenplanung – Karwoche / Drei Österliche Tage:

Palmsonntag,

Gründonnerstag (Kelchkommunion, Fußwaschung) Karfreitag, Osternacht (Taufe? Zeitpunkt ..),

Brauchtum der Fasten- und Osterzeit

März, April (bis Ostern)

Österliche Bußzeit: Überprüfung der Vorbereitung und detaillierte Planung , besonders der Karwoche:

- Palmsonntag: Prozession, Brauchtum

Liturgie der Drei Österlichen Tage (darin:)

- Gründonnerstag: Fußwaschung, Kelchkommunion, Ölbergandacht, Krankenkommunion

- Karfreitag: Trauermetten

- Karsamstag: Andachten am hl. Grab, (Speisensegnung)

- Osternacht: Taufe, Brauchtum ...

- Ostersonntag: Festgottesdienst, Vesper ...;

- Bußliturgie (Beichtzeiten, Bußgottesdienst)

 

Erstkommunion, Firmung, Gebetstag um geistliche Berufe (4. Sonntag der Osterzeit), Bittage, 1. Mai, Muttertag, Maiandachten

April (ab Ostern), Mai

Erstkommunion, Firmung, Bittage, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Herz-Jesu-Fest,

Muttertag, Maiandacht

 

Abschluss des Arbeitsjahres, Überlegungen für die Sommerzeit

Juni

Schlussgottesdienst, Schulbeginn, Urlaubsgäste im Sonntagsgottesdienst, Ferien (Gottesdienstanzahl, Vertretungen, Wort-Gottes-Feiern, ...); Aufnahme Mariens in den Himmel (15. August); Rückblick auf das Arbeitsjahr; Bericht des Fachausschusses an den PGR (die Leitung).

 

Gottesdienst am Beginn des pfarrlichen Arbeitsjahres, Terminplanung für Herbst

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Orientierungen für den Fachausschuss als Gruppe und Arbeitskreis

a) Der Fachausschuss als Gemeinschaft von Glaubenden

Der Fachausschuss sorgt sich um die Feiern des Glaubens. Mehr als andere Gruppen der Pfarre ist der Liturgiekreis und jedes Mitglied in ihm bei dieser Arbeit als Glaubender betroffen und gefragt.

Auf der Basis eines wohlwollenden und vertrauenden Miteinander werden auch Glaubensfragen, Glaubenserfahrungen und nicht zuletzt das gemeinsame Gebet die Zusammenkünfte prägen. Das geistliche Miteinander hilft, die liturgischen Initiativen und Probleme im rechten Geist anzugehen.

Eine angemessene Anzahl von Sitzungen, eine gute Planung und die konsequente Leitung der Zusammenkünfte können den Arbeitsdruck so im Rahmen halten, dass über die Mühsal der regelmäßigen Arbeit hinaus Zeit bleibt für das Glaubensgespräch und das Gebet.

b) Vom Organisationskreis zur kompetenten Arbeitsgruppe

Der Fachausschuss ist mehr als ein Organisationsteam. Vielfach kommen jedoch Ausschüsse über diese Arbeitsstufe nicht hinaus.

Es soll und muss aber noch Zeit bleiben, sich selbst weiterzubilden und grundsätzliche Fragen zu besprechen. Organisatorische Aufgaben, z.B. die Einteilung der liturgischen Dienste sollen daher Einzelpersonen oder Untergruppen übergeben werden. Im Fachausschuss wird vor allem die Grundrichtung überlegt (z. B. Begleitung und Ausbildung der Dienstträger; kritische Überprüfung des Liedgutes der Gemeinde ...).

Nur bei entsprechendem Sachverständnis können liturgische Anliegen sachgerecht und verantwortbar beraten und entschieden werden. Um dieses Verständnis zu vertiefen, sind verschiedene Mosaiksteine denkbar:

Auftretende Probleme werden als Chance gesehen, die damit verbundenen Grundsatzfragen zu beleuchten (z. B. Zahl der Gottesdienste, ... ).
Klausurtagung
Weiterbildung: Fernkurs für Liturgie; diözesane Angebote, ...
Kleine Fachbibliothek einrichten; Zeitschrift "Gottesdienst" abonnieren

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c) Von der Last auf wenigen Schultern zum gemeinsamen Mittragen der Liturgie

Christus und die versammelte Gottesdienstgemeinde sind die Träger jeder Liturgie. Die meisten Mitchristen fühlen sich aber keineswegs für den Gottesdienst mitverantwortlich. So sind sie froh, wenn einzelne das übernehmen, wofür sie sich selbst weder zuständig noch kompetent fühlen. Weil aber niemand "stummer Zuschauer" sein soll, wenn sein Glaube gefeiert wird, wird auch ein Ziel der Fachausschussarbeit sein, mehr und mehr Frauen und Männer, Kinder und Jugendliche ... zum Mittun einzuladen und zu befähigen: in Kinder- und Jugendliturgiekreisen, bei den liturgischen Diensten, im Bereich der gottesdienstlichen Musik, in der Vorbereitung verschiedenster Gottesdienste ... 

 

"Wenn ich die Vorbereitung alleine mache, geht es schneller." - Diese Erfahrung und Einstellung ist verständlich bei der vielen Arbeit der wenigen, die sich für die Liturgie einsetzen. Der negative Kreislauf von Überlastung und zu wenigen kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird aber so nicht durchbrochen. Das Wesen der Liturgie als Glaubensfeier des Gottesvolkes verlangt das Bemühen, immer mehr Mitchristen in die Verantwortung für ihre Gottesdienste hineinzunehmen.

 

d) Frageraster zur Überprüfung der Ausschussarbeit

Die Arbeit des Fachausschusses soll hin und wieder auch hinterfragt werden: Gelingt es, mit unseren Impulsen und mit der Gestalt unserer Feiern an den Kern der Liturgie heranzuführen ("Dialog zwischen Gott und Mensch"; "Gottesbegegnung")? Haben wir selbst verstanden, worum es geht?

Beim Rückblick am Ende des Arbeitsjahres oder in kritischen Phasen der Arbeit können die folgenden Reflexionsfragen helfen, den rechten Weg zu bestimmen:

Dient unser Bemühen dem Glauben?
Fördert es das gemeinsame Feiern?
Geschieht es unter Mitverantwortung möglichst vieler?
Werden jene nicht vergessen, die sich in unseren Gottesdiensten wenig daheim fühlen? (Jugend, seltene Gottesdienstteilnehmer/innen ...)

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Behelfshinweise

(2002)

 

 

 
 
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Stand: 07. Oktober 2008