Christliche Begräbniskultur

 

 

Tote zu bestatten und Trauernde zu trösten sind Werke der Barmherzigkeit und stellen ein wichtiges Element kirchlicher Diakonie dar. Die pietätvolle Bestattung der Toten ist Liebesdienst sowohl der Angehörigen wie auch der christlichen Gemeinde, letztlich eine Menschenpflicht.

Zur Auseinandersetzung mit der Vergänglichkeit menschlicher Existenz und der Wirklichkeit des Todes gehört auch die Verabschiedung vom toten Körper: das Ankleiden des Toten, das liebevolle Berühren und der Anblick des Leichnams, das bis zu drei Tage gehende Abschiednehmen am Sarg, das offene Grab, das Einsenken des Sarges in die Erde.

Für den Trauerprozess ist die Zulassung solcher Erfahrungen heilsam und notwendig, soll der Schmerz des Verlustes und des Abschied nicht verschleppt werden. Trauer braucht Raum, Schutz und Zeit. Angehörige und mit dem/der Verstorbenen Verbundene haben ein Recht darauf, würdig und angemessen Abschied nehmen zu können.

In der kirchlichen Begräbnisfeier begegnen wir dem Tod als dem, was er ist: eine schmerzlichen Wirklichkeit. Dabei wird der Schmerz nicht verdrängt und die Trauer nicht überspielt, sondern diese schreckliche Wirklichkeit „Tod“ wird in Relation gesetzt zu der aus dem Glauben kommenden Hoffnung. Das kirchliche Begräbnis ist getragen von der christlichen Hoffnung auf Auferstehung und ewiges Leben. Christen erinnern sich der Toten, nicht damit sie leben, sondern weil sie leben. Sie hoffen auf Leben und Gemeinschaft mit den Verstorbenen über den leiblichen Tod hinaus.

Zur christlichen Begräbnisfeier mit Erdbestattung gehört das Einsenken des Sarges in die Erde. Dieser Ritus gibt der Feier der „Beerdigung“ den Namen. Es kann sein, dass das Einsenken starke Emotionen bei den Angehörigen auslöst. Dennoch muss dieses bleiben, denn die Trennung vom Verstorbenen, die das Vesenken deutlich macht, und der daraus entstehende Schmerz gehören wesentlich zur Trauerbewältigung. Wird dieser Schmerz nicht zugelassen, dann wird er bloß verschleppt und hemmt den Trauerprozess. Das bloße Hinstellen und Nicht-Versenken des Sarges ist unehrlich gegenüber den Angehörigen, denn damit bleibt die Beerdigung unvollendet.

Zu unserer christlichen Begräbniskultur zählen:

   Kirchliche Begräbnisfeier: Beerdigung (bzw. Beisetzung) und Begräbnismesse.

   Persönliches und gemeinsames Beten für den/die Verstorbene/n

   Erstellung und Gestaltung der Todesanzeige zur Benachrichtigung der Verwandten, Freunde und Bekannten des/der Verstorbenen

   Auswahl und Gestaltung des Sterbebildchens zum Gedenken an den/die Verstorbene/n

   Kranzspenden und Blumen

   Geldspenden für einen bestimmten Zweck auf Wunsch des/der Verstorbenen

   Messfeiern für die Verstorbenen.

 

siehe auch die gesamte Handreichung

 

 

Erstellt nach einer Vorlage aus dem Referat für Liturgie

der Diözese Eisenstadt, St. Rochus-Straße 21, 7000 Eisenstadt

Neubearbeitet vom Österr. Liturgischen Institut

Erzabtei St. Peter, Postfach 113, 5010 Salzburg

 

 

 

 
 
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Stand: 07. Oktober 2008