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Christliche Begräbniskultur
Tote
zu bestatten und Trauernde zu trösten sind Werke der Barmherzigkeit und stellen
ein wichtiges Element kirchlicher Diakonie dar. Die pietätvolle Bestattung der
Toten ist Liebesdienst sowohl der Angehörigen wie auch der christlichen
Gemeinde, letztlich eine Menschenpflicht. Zur
Auseinandersetzung mit der Vergänglichkeit menschlicher Existenz und der
Wirklichkeit des Todes gehört auch die Verabschiedung vom toten Körper: das
Ankleiden des Toten, das liebevolle Berühren und der Anblick des Leichnams, das
bis zu drei Tage gehende Abschiednehmen am Sarg, das offene Grab, das Einsenken
des Sarges in die Erde. Für
den Trauerprozess ist die Zulassung solcher Erfahrungen heilsam und notwendig,
soll der Schmerz des Verlustes und des Abschied nicht verschleppt werden. Trauer
braucht Raum, Schutz und Zeit. Angehörige und mit dem/der Verstorbenen
Verbundene haben ein Recht darauf, würdig und angemessen Abschied nehmen zu können. In
der kirchlichen Begräbnisfeier begegnen wir dem Tod als dem, was er ist: eine
schmerzlichen Wirklichkeit. Dabei wird der Schmerz nicht verdrängt und die
Trauer nicht überspielt, sondern diese schreckliche Wirklichkeit „Tod“ wird
in Relation gesetzt zu der aus dem Glauben kommenden Hoffnung. Das kirchliche
Begräbnis ist getragen von der christlichen Hoffnung auf Auferstehung und
ewiges Leben. Christen erinnern sich der Toten, nicht
damit sie leben, sondern weil sie leben. Sie hoffen auf Leben und Gemeinschaft mit den Verstorbenen über den
leiblichen Tod hinaus. Zur
christlichen Begräbnisfeier mit Erdbestattung gehört das Einsenken des Sarges
in die Erde. Dieser Ritus gibt der Feier der „Beerdigung“ den Namen. Es kann
sein, dass das Einsenken starke Emotionen bei den Angehörigen auslöst. Dennoch
muss dieses bleiben, denn die Trennung vom Verstorbenen, die das Vesenken
deutlich macht, und der daraus entstehende Schmerz gehören wesentlich zur
Trauerbewältigung. Wird dieser Schmerz nicht zugelassen, dann wird er bloß
verschleppt und hemmt den Trauerprozess. Das bloße Hinstellen und
Nicht-Versenken des Sarges ist unehrlich gegenüber den Angehörigen, denn damit
bleibt die Beerdigung unvollendet. Zu
unserer christlichen Begräbniskultur zählen:
siehe auch die gesamte Handreichung
Erstellt nach einer Vorlage aus dem Referat für Liturgie der Diözese Eisenstadt, St. Rochus-Straße 21, 7000 Eisenstadt Neubearbeitet vom Österr. Liturgischen Institut Erzabtei St. Peter, Postfach 113, 5010 Salzburg
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