Zu den
Grundformen des Bußaktes nach der Vorlage im Messbuch
Anmerkung: Die
folgenden Überlegungen wurden intensiver entfaltet im Behelf
"Bußaktformen der Messfeier" (Mag. Erwin Löschberger), zu
bestellen in der Material- und Behelfstelle der Diözese Graz-Seckau (behelfsdienst@kath-kirche-graz.at)
(1) Form A –
Gemeinsames Bekenntnis (Messbuch [MB] S. 326)
 | Einladung (2 Beispiele sind abgedruckt mit dem Hinweis:
"oder eine andere, frei formulierte Einladung") |
 | Schuldbekenntnis: gemeinsames, gleichbleibendes Formelgebet |
 | Vergebungsbitte: gleichbleibende Gebetsformel (der
Vorsteher bittet um Nachlass der Sünden – die Mitfeiernden schließen
sich diesem Gebet an.) |
(2) Form B -
Wechselgebet (MB S. 327)
 | Einladung (2 Beispiele sind dem abgedruckt mit dem Hinweis:
"oder eine andere, frei formulierte Einladung") |
 | Bitte um Vergebung und Schuldbekenntnis als Wechselgebet:
"Erbarme dich Herr, unser Gott, erbarme dich, denn wir haben vor die
gesündigt. .... |
 | Vergebungsbitte |
(3) Form C –
Kyrielitanei (MB S. 328ff)
"Bei dieser Form
gehen den Kyrie-Rufen (frei formulierte) Christus-Prädikationen voraus.
Die nachstehenden
Anrufungen sind als Beispiel zu verstehen."
 | Einladung (frei zu formulieren) |
 | Christusanrufungen sind frei, aber sinngemäß zu
gestalten. (Hier geht es nicht um unsere Schuld, sondern um das lobende
Anerkennen der Heilstaten Christi.) |
 | Die Vergebungsbitte ist als Formel angeführt. |
(4) Sonntägliches
Taufgedächtnis (MB Anhang I)
Zum Taufgedächtnis
gehört folgender Aufbau:
 | Einladung zum Gebet (frei formulieren möglich) |
 | Lobpreis Gottes über dem Wasser ( 3 Wahlmöglichkeiten) |
 | Salzhandlung (fakultativ) |
 | Besprengung bzw. Bezeichnung mit Weihwasser und
Begleitgesang (einige Texte für Gesänge sind angegeben mit dem Zusatz
"oder ein anderes passendes Lied".) |
 | Bitte um Reinigung von Sünden |
Variationsmöglichkeiten
der Grundformen des Bußaktes
 |
Während der Feier
Bußaktes steht die Gemeinde. In besonderen Situationen und Zeiten, z. B. in
der Fastenzeit, wird die Bedeutung des Bußaktes verdeutlicht, wenn sich
alle dazu hinknien. |
 |
Stille: "Es
folgt das Allgemeine Schuldbekenntnis mit Einladung und Stille." (MB S.
325)
Eine gewisse Zeit der Stille ist erforderlich, damit jeder auch Zeit hat,
über seine Schuld nachzudenken, bevor er sie gemeinsam mit allen vor Gott
und der Kirche bekennen kann. |
 |
Bußlied statt
Bußgebet: "Die Formen A und B können durch ein geeignetes Bußlied
ersetzt werden." (MB S. 327) |
 |
Zum
Schuldbekenntnis: |
"Begrüßung
und Allgemeines Schuldbekenntnis entfallen, wenn eine andere liturgische
Handlung der Messfeier vorausgeht. Sonderregelungen an bestimmten Tagen sind
jeweils im Messbuch vermerkt."
"Das
Allgemeine Schuldbekenntnis kann entfallen, wenn eine besondere Festlichkeit des
Gottesdienstes dies nahe legt."
 |
Zur
Vergebungsbitte: |
Die
Vergebungsbitte als abschließende Formel "kann entfallen, wenn das
Tagesgebet eine solche Bitte enthält." Tagesgebete zur Auswahl mit
Bußcharakter und Umkehraufforderung findet man im Messbuch auf Seite 305ff:
Nr. 10, 18, 22, 24, 25, 26, 27, 33, 34, 39 u.a.
Bußaktformen bei der Feier der Messe an
Werktagen
Anmerkungen: Die folgenden Hinweise sind entnommen dem
Abschnitt "Die Feier der Werktage Nr.13ff, aus: Texte
der Liturgischen Kommission Österreichs, Heft 1.
 | Durch eine sinnvolle Auswahl der im Messbuch angegebenen
Elemente kann eine Straffung des Eröffnungsteiles erreicht werden. (AEM 24;
FGM 14,24,26) |
 | Es ist z.B. kein Bußakt erforderlich, wenn im
Eröffnungsgesang oder Tagesgebet ein Bußgedanke enthalten ist. |
 | Wenn im Eröffnungsgesang Kyrierufe enthalten sind, wird
das Kyrie nicht noch einmal gesungen. |
 | Das Kyrie ist Huldigungs- und Bittruf an Christus um sein
Erbarmen und kein Schuldbekenntnis; dies soll auch bei der Verwendung der
Form C des Bußaktes bedacht werden. |
Als Schuldbekenntnis eignen sich u.a. auch Psalm 43 (GL
726/3), Psalm 51 (85 und 190), sowie Psalm 130 (GL 191). Darüber hinaus gibt es
geeignete Bußgesänge, die bereits als Eröffnungsgesang verwendet werden
können.
Varianten zu den Bußaktformen
(1) Zu Form A – Gemeinsames
Schuldbekenntnis
Die Varianten zu Form
A des Bußaktes betreffen vor allem die Einleitungen, die zeit- und
anlassbezogen formuliert werden sollen. Anregungen dazu gibt es im Messbuch für
verschiedene Anlässe, Anhang I Beispiele für Skrutinienmessen,
Erwachsenentaufe, Kindertaufe, Firmung, Erstkommunion, Krankengottesdienste,
Wegzehrung, Trauungsmessen. Außerdem findet man Einleitungsbeispiele für
Messfeiern zu besonderen Anliegen (Kirche, Priester-, und Ordensberufe, Tagungen
und Konferenzen, Staat und Gesellschaft, Öffentlichen Anliegen, Aussaat,
Erntedank, Danksagung, Nachlass der Sünden, Eintracht und Liebe, Familien,
verschiedene Motivmessen).
Andere geeignete
Formulierungen von gemeinsamen Schuldbekenntnissen sind ebenfalls Varianten von
Form A.
(2) Zu Form B - Wechselgebet
Das Grundprinzip ist
das Bekennen der Schuld in der Form eines Gebetes, das im Wechsel gesprochen
wird, z. B.: folgende Bußlitanei:
Gott wir kommen zu Dir
mit unserem Leben. Wir vertrauen uns Dir an und bitten um Deine Hilfe und um
Deine Vergebung, wo immer wir Gutes unterlassen und Böses getan haben:
V/A
Von unsrer Schuld, befreie uns.
V Wenn
die Einsamen in unserer Gemeinde einsam bleiben. –
Von unsrer Schuld,
befreie uns.
Wenn die Kranken in
unserer Gemeinde nicht besucht werden. –
Wenn die
Verzweifelten in unserer Gemeinde keinen Tröster finden. –
Wenn die Kinder und
Jugendlichen sich in unserer Gemeinde nicht ernst genommen fühlen. –
Wenn wir überzeugt
sind, dass wir immer alles richtig machen. –
Wenn uns das Wort
Gottes nichts angeht. –
Wenn wir Menschen
kennen, denen wir nicht die Hand zur Versöhnung reichen wollen. –
Wenn wir zu Dir
beten, ohne Dir zu vertrauen. –
Varianten
zum
sonntäglichen Taufgedächtnis
Das sonntägliche Taufgedächtnis hat seine Urform in der
Erneuerung des Taufbekenntnisses innerhalb der Feier der Osternacht, deren Form
mit leichten Abänderungen übernommen wird:
 | Einleitung |
 | Lob Gottes über dem Wasser |
 | (Segnung des Salzes, je nach Ortsgewohnheit) |
 | Besprengung der Gemeinde und Begleitgesang |
 | Abschlussgebet um Reinigung von den Sünden. |
(2002)
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