Zu den Grundformen des Bußaktes nach der Vorlage im Messbuch

 

Anmerkung: Die folgenden Überlegungen wurden intensiver entfaltet im Behelf "Bußaktformen der Messfeier" (Mag. Erwin Löschberger), zu bestellen in der Material- und Behelfstelle der Diözese Graz-Seckau (behelfsdienst@kath-kirche-graz.at)

 

 

(1) Form A – Gemeinsames Bekenntnis (Messbuch [MB] S. 326)

Einladung (2 Beispiele sind abgedruckt mit dem Hinweis: "oder eine andere, frei formulierte Einladung")
Schuldbekenntnis: gemeinsames, gleichbleibendes Formelgebet
Vergebungsbitte: gleichbleibende Gebetsformel (der Vorsteher bittet um Nachlass der Sünden – die Mitfeiernden schließen sich diesem Gebet an.)

 

(2) Form B - Wechselgebet (MB S. 327)

Einladung (2 Beispiele sind dem abgedruckt mit dem Hinweis: "oder eine andere, frei formulierte Einladung")
Bitte um Vergebung und Schuldbekenntnis als Wechselgebet: "Erbarme dich Herr, unser Gott, erbarme dich, denn wir haben vor die gesündigt. ....
Vergebungsbitte

 

(3) Form C – Kyrielitanei (MB S. 328ff)

"Bei dieser Form gehen den Kyrie-Rufen (frei formulierte) Christus-Prädikationen voraus.

Die nachstehenden Anrufungen sind als Beispiel zu verstehen."

Einladung (frei zu formulieren)
Christusanrufungen sind frei, aber sinngemäß zu gestalten. (Hier geht es nicht um unsere Schuld, sondern um das lobende Anerkennen der Heilstaten Christi.)
Die Vergebungsbitte ist als Formel angeführt.

 

(4) Sonntägliches Taufgedächtnis (MB Anhang I)

Zum Taufgedächtnis gehört folgender Aufbau:

Einladung zum Gebet (frei formulieren möglich)
Lobpreis Gottes über dem Wasser ( 3 Wahlmöglichkeiten)
Salzhandlung (fakultativ)
Besprengung bzw. Bezeichnung mit Weihwasser und Begleitgesang (einige Texte für Gesänge sind angegeben mit dem Zusatz "oder ein anderes passendes Lied".)
Bitte um Reinigung von Sünden

 

 

Variationsmöglichkeiten der Grundformen des Bußaktes

 

Während der Feier Bußaktes steht die Gemeinde. In besonderen Situationen und Zeiten, z. B. in der Fastenzeit, wird die Bedeutung des Bußaktes verdeutlicht, wenn sich alle dazu hinknien.

Stille: "Es folgt das Allgemeine Schuldbekenntnis mit Einladung und Stille." (MB S. 325)
Eine gewisse Zeit der Stille ist erforderlich, damit jeder auch Zeit hat, über seine Schuld nachzudenken, bevor er sie gemeinsam mit allen vor Gott und der Kirche bekennen kann.

Bußlied statt Bußgebet: "Die Formen A und B können durch ein geeignetes Bußlied ersetzt werden." (MB S. 327)

Zum Schuldbekenntnis:

"Begrüßung und Allgemeines Schuldbekenntnis entfallen, wenn eine andere liturgische Handlung der Messfeier vorausgeht. Sonderregelungen an bestimmten Tagen sind jeweils im Messbuch vermerkt."

"Das Allgemeine Schuldbekenntnis kann entfallen, wenn eine besondere Festlichkeit des Gottesdienstes dies nahe legt."

Zur Vergebungsbitte:

Die Vergebungsbitte als abschließende Formel "kann entfallen, wenn das Tagesgebet eine solche Bitte enthält." Tagesgebete zur Auswahl mit Bußcharakter und Umkehraufforderung findet man im Messbuch auf Seite 305ff: Nr. 10, 18, 22, 24, 25, 26, 27, 33, 34, 39 u.a.

 

Bußaktformen bei der Feier der Messe an Werktagen

Anmerkungen: Die folgenden Hinweise sind entnommen dem Abschnitt "Die Feier der Werktage Nr.13ff, aus: Texte der Liturgischen Kommission Österreichs, Heft 1.

Durch eine sinnvolle Auswahl der im Messbuch angegebenen Elemente kann eine Straffung des Eröffnungsteiles erreicht werden. (AEM 24; FGM 14,24,26)
Es ist z.B. kein Bußakt erforderlich, wenn im Eröffnungsgesang oder Tagesgebet ein Bußgedanke enthalten ist.
Wenn im Eröffnungsgesang Kyrierufe enthalten sind, wird das Kyrie nicht noch einmal gesungen.
Das Kyrie ist Huldigungs- und Bittruf an Christus um sein Erbarmen und kein Schuldbekenntnis; dies soll auch bei der Verwendung der Form C des Bußaktes bedacht werden.

Als Schuldbekenntnis eignen sich u.a. auch Psalm 43 (GL 726/3), Psalm 51 (85 und 190), sowie Psalm 130 (GL 191). Darüber hinaus gibt es geeignete Bußgesänge, die bereits als Eröffnungsgesang verwendet werden können.

Varianten zu den Bußaktformen

(1) Zu Form A – Gemeinsames Schuldbekenntnis

Die Varianten zu Form A des Bußaktes betreffen vor allem die Einleitungen, die zeit- und anlassbezogen formuliert werden sollen. Anregungen dazu gibt es im Messbuch für verschiedene Anlässe, Anhang I Beispiele für Skrutinienmessen, Erwachsenentaufe, Kindertaufe, Firmung, Erstkommunion, Krankengottesdienste, Wegzehrung, Trauungsmessen. Außerdem findet man Einleitungsbeispiele für Messfeiern zu besonderen Anliegen (Kirche, Priester-, und Ordensberufe, Tagungen und Konferenzen, Staat und Gesellschaft, Öffentlichen Anliegen, Aussaat, Erntedank, Danksagung, Nachlass der Sünden, Eintracht und Liebe, Familien, verschiedene Motivmessen).

Andere geeignete Formulierungen von gemeinsamen Schuldbekenntnissen sind ebenfalls Varianten von Form A.

(2) Zu Form B - Wechselgebet

Das Grundprinzip ist das Bekennen der Schuld in der Form eines Gebetes, das im Wechsel gesprochen wird, z. B.: folgende Bußlitanei:

 

Gott wir kommen zu Dir mit unserem Leben. Wir vertrauen uns Dir an und bitten um Deine Hilfe und um Deine Vergebung, wo immer wir Gutes unterlassen und Böses getan haben:

V/A Von unsrer Schuld, befreie uns.

V Wenn die Einsamen in unserer Gemeinde einsam bleiben. –

Von unsrer Schuld, befreie uns.

Wenn die Kranken in unserer Gemeinde nicht besucht werden. –

Wenn die Verzweifelten in unserer Gemeinde keinen Tröster finden. –

Wenn die Kinder und Jugendlichen sich in unserer Gemeinde nicht ernst genommen fühlen. –

Wenn wir überzeugt sind, dass wir immer alles richtig machen. –

Wenn uns das Wort Gottes nichts angeht. –

Wenn wir Menschen kennen, denen wir nicht die Hand zur Versöhnung reichen wollen. –

Wenn wir zu Dir beten, ohne Dir zu vertrauen. –

 

Varianten

zum sonntäglichen Taufgedächtnis

Das sonntägliche Taufgedächtnis hat seine Urform in der Erneuerung des Taufbekenntnisses innerhalb der Feier der Osternacht, deren Form mit leichten Abänderungen übernommen wird:

Einleitung
Lob Gottes über dem Wasser
(Segnung des Salzes, je nach Ortsgewohnheit)
Besprengung der Gemeinde und Begleitgesang
Abschlussgebet um Reinigung von den Sünden.

 

(2002)

 
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Stand: 07. Oktober 2008